Der Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das wichtigste Gremium der Fakultät. Er ist für alle wichtigen Entscheidungen verantwortlich.

Die Aufgaben ergeben sich aus § 25 des Landeshochschulgesetzes (LHG). Unter anderem erlässt und ändert der Fakultätsrat Studien- und Prüfungsordnungen, gibt Vorschläge zur Einführung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen an das Rektorat und wählt das Dekanat und Studiengangleiter. Er beschließt über Struktur- und Entwicklungspläne und Änderungen innerhalb der Fakultät. Zudem bildet der Fakultätsrat Ausschüsse und Kommissionen zu bestimmten Themen. Von besonderem Interesse für alle 老虎机游戏_老虎机游戏下载@den ist hier der Prüfungsausschuss, der für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Prüfungen zuständig ist.

Der Fakultätsrat besteht aus allen der Fakultät angehörenden Professorinnen und Professoren, 6 老虎机游戏_老虎机游戏下载@den und 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 1 Jahr für 老虎机游戏_老虎机游戏下载@de (ab 1. September bis 31. August).

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