So bewirbst Du Dich Auf einen Blick

Du hast eine Hochschulzugangsberechtigung, also zum Beispiel Abitur oder eine andere entsprechende Qualifikation (berufliche Qualifikationen, ausl?ndischen Abschluss), und hast Dich für einen oder mehrere Bachelor-Studieng?nge an unserer Hochschule entschieden? Dann hast Du den ersten Schritt schon gemacht. Prüfe nun als erstes, ob es für den gew?hlten Studiengang spezielle Voraussetzungen gibt und ob diese für Dich relevant sind.

1. Voraussetzungen checken

Für einige Studieng?nge brauchst Du zus?tzlich zur Hochschulzugangsberechtigung zum Beispiel

Für eine Vielzahl der Studieng?nge ist man aber direkt nach dem Abitur startklar und kann seine Bewerbungsunterlagen fertig machen. Wie zum Beispiel Praxiserfahrung oder Wartezeiten angerechnet werden k?nnen oder wie die Noten in Deinem Abschlusszeugnis im Detail gewichtet werden erf?hrst Du in unseren FAQs am Ende der Seite.

Vorpraktikum erforderlich

Das Vorpraktikum kann auch w?hrend des Studiums in den Semesterferien absolviert werden.
Weitere Hinweise erh?ltst Du im老虎机游戏_老虎机游戏下载@denservice / Bewerbung und Zulassung oder telefonisch unter 0711 397-3060.

Für diese Studieng?nge ben?tigst Du ein Praktikum:

  • Fahrzeugtechnik ( 8 Wochen)
  • Fahrzeugsysteme (8 Wochen)
  • Ingenieurp?dagogik/ Fahrzeugtechnik-Maschinenbau (12 Wochen)
  • Maschinenbau (12 Wochen)
  • Ingenieurp?dagogik/Maschinenbau-Automatisierungstechnik (12 Wochen)
  • Ingenieurp?dagogik Elektrotechnik-Informationstechnik (12 Wochen)
  • Geb?ude-, Energie- und Umwelttechnik (12 Wochen)
  • Ingenieurp?dagogik/Informationstechnik-Elektrotechnik (12 Wochen)
  • Ingenieurp?dagogik/Versorgungstechnik-Maschinenbau (12 Wochen)

Hinweis

Das Vorpraktikum entf?llt, wenn Du

  • ein Technisches Gymnasium oder eine Technische Fachoberschule besucht hast.
  • eine technische Berufsausbildung hast.

Weitere Informationen zum Vorpraktikum in den detaillierten Richtlinien.

Berufsausbildung erforderlich

Für den Studiengang Pflege und Gesundheit ben?tigst Du eine abgeschlossene Berufsausbildung als:

  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann
  • Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger:in
  • Altenpfleger:in

2. Registrieren bei hochschulstart.de

Du registrierst Dich beim Bewerbungsportal hochschulstart, um Deine Bewerber-ID zu erhalten.

Registrieren über hochschulstart

Tipp: Notiere Dir Deine BID (Bewerber-ID) und Deine BAN (Bewerber-Autorisierungsnummer ) von hochschulstart. Du ben?tigst sie im weiteren Bewerbungsprozess.

3. Registrieren und bewerben in HEonline

Anschlie?end registrierst Du Dich im Campusmanagement-System HEonline der Hochschule Esslingen und bewirbst Dich dort für einen oder mehrere Studieng?nge. Nach dem Absenden Deiner Bewerbung in HEonline, kannst Du sie auch auf hochschulstart sehen und priorisieren.

Registrieren und bewerben über HEonline

 

Video: Bewerbung-Priorisierung-Zulassung:
Unser Video-Tutorial führt sicher durch den Bewerbungsprozess für ein Studium an der Hochschule Esslingen.

H?ufig gestellte Fragen zur Bewerbung über Hochschulstart

Tipp: Achten Sie bei Ihrer Bewerbung bitte auf die Wichtigkeit der Priorisierung:
Um sicher zu gehen, dass Sie den Studienplatz an der Hochschule Esslingen im Falle eines Zulassungsangebotes bekommen, setzen Sie die Hochschule Esslingen bitte auf Priorit?t 1.

4. Unterlagen hochladen

Damit Deine Bewerbung von uns bearbeitet werden kann, ben?tigen wir Deine Unterlagen und Zeugnisse. Die l?dst Du im Campusmanagement-System HEonline hoch. Wir ben?tigen Deine vollst?ndigen Unterlagen sp?testens bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15. Januar für das Sommersemester, 15. Juli für das Wintersemester).

Checkliste Bewerbungsunterlagen

Unterlagen hochladen

Tipps:

  • Wenn Du Dich für mehrere Studieng?nge der Hochschule Esslingen bewirbst, musst Du die Unterlagen für jeden Studiengang einzeln hochladen.
  • Je früher Du die Unterlagen hochl?dst, desto schneller k?nnen wir sie bearbeiten und noch fehlende Dokumente rechtzeitig nachfordern, wenn Du diese vergessen haben solltest.

5. Geschafft: Warte nun auf Deine Zulassung

?ber das Campusmanagement-System HEonline und das Portal hochschulstart kannst Du den Bearbeitungsstatus Deiner Bewerbung jederzeit ansehen. Bewahren Deine Zugangsdaten darum sorgf?ltig auf.

Tipp: Achte w?hrend des Bewerbungsprozesse auf Benachrichtigungen per E-Mail über Status?nderungen oder noch einzureichende Unterlagen.

Auf den zweiten Blick

Detaillierte Informationen zur Bewerbung, Zulassungsbeschr?nkungen, H?rtefallregelungen und rechtlichen Grundlagen.

FAQs zur Bachelorbewerbung

Wie und wo kann ich am Studienorientierungstest teilnehmen?

Auf was-studiere-ich kannst Du an einem Studienorientierungstest teilnehmen. Deiner Bewerbung musst Du nur die Teilnahmebescheinigung ohne das Resultat des Tests beilegen.

Für die Ingenieur-P?dagogischen Studieng?nge ben?tigst Du den Lehramtsorientierungstest.

Wie wird meine Note für die Bewerbung gewertet?

Die Berechnung der Auswahlnote ist je nach Studiengang unterschiedlich. Die Gewichtung ist in der Zulassungsordnung des  Studiengangs hinterlegt.

Kann ich mich bewerben, obwohl ich noch kein Zeugnis habe?

Ja. Lade Dein Zeugnis bzw. Deine Hochschulzugangsberechtigung jedoch innerhalb der Bewerbungsfrist nach.

Was ist das Dialogorientierte Serviceverfahren (hochschulstart.de)?

Die Zulassung für alle Bachelorstudieng?nge der Hochschule Esslingen erfolgt bei Bewerbungen für das erste Fachsemester über das bundesweite Bewerberportal Hochschulstart im "Dialogorientierten Serviceverfahren - DoSV".  Du kannst Dich dort auf maximal 12 Studienpl?tze bewerben.

So geht's im Detail
  • Zun?chst musst Du Dich bei hochschulstart.de registrieren.
  • Dort erh?ltst Du die Bewerber-Identifikationsnummer (BID) und die dazugeh?rige Bewerber-Autorisierungsnummer (BAN).
  • Anschlie?end registrierst Du Dich im Campusmanagement-System HEonline und bewirbst Dich für einen oder mehrere Studieng?nge.
  • Lade Deine Unterlagen in HEonline hoch.
  • Sende Deine vollst?ndige Bewerbung im Portal ab.
  • Wenn Du Dich für mehrere Studieng?nge der Hochschule Esslingen bewirbst, musst Du Dich nur einmal registrieren und kannst in HEonline mehrere Bewerbungen absenden.
Achte bei Deiner Bewerbung bitte auf die Wichtigkeit der Priorisierung

Um sicher zu gehen, dass Du den Studienplatz an der Hochschule Esslingen im Falle eines Zulassungsangebotes bekommst, setze die Hochschule Esslingen bitte auf Priorit?t 1.

Kann ich Dokumente auch per Post oder E-Mail versenden?

Nein. Bitte lade alle ben?tigten Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist in HEonline hoch. Sonst k?nnen diese nicht berücksichtigt werden.
Nur in Ausnahmef?llen fordern wir Dich auf, Unterlagen per Post oder E-Mail zuzusenden.

Was ist die Wartezeit?

Die Wartezeit ist die Zeit, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bereits verstrichen ist und w?hrend der Du nicht an einer Hochschule studiert hast. Die Wartezeit wird zu jedem Vergabeverfahren neu berechnet. 10% der Bachelorstudienpl?tze werden nach Wartezeit vergeben.
 

Ich habe mich schon einmal an der Hochschule Esslingen beworben. Muss ich noch einmal alle Unterlagen einsenden?

Ja, Du musst die Unterlagen noch einmal einreichen. Aus rechtlichen Gründen bewahren wir die Daten unserer Bewerber:innen nicht auf.

Worauf muss ich achten, wenn ich von einer anderen Hochschule an die Hochschule Esslingen wechseln m?chte?

Bitte wende Dich in diesem Fall an den 老虎机游戏_老虎机游戏下载@denservice / Bewerbung und Zulassung, um Dich über die Details rund um einen Hochschulwechsel zu informieren.

老虎机游戏_老虎机游戏下载@denservice / Bewerbung und Zulassung

Kann ich nach Erhalt der Zulassung ein Parallelstudium an der Hochschule Esslingen aufnehmen?

Wenn Du bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert bist, ein zweiter nicht konsekutiver Studienabschluss aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist, kannst Du eine Einschreibung in ein Parallelstudium beantragen.

Bitte fülle hierzu den entsprechenden Antrag aus und lade ihn anschlie?end gemeinsam mit allen angegebenen Dokumenten zur Einschreibung hoch.

Formular Parallelstudium

 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Hinweise

Schulische Zugangsvoraussetzungen

Schulische Zugangsvoraussetzungen

Damit Du Dich bei uns bewerben kannst, ben?tigst Du eine in Baden-Württemberg gültige Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife).

Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulreifezeugnissen, die nur in bestimmten Bundesl?ndern gültig sind, ben?tigen eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit bzw. Anerkennung des Schulabschlusses mit Angabe der Durchschnittsnote vom Regierungspr?sidium Stuttgart.


Du hast einen Abschluss im Ausland gemacht?

Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausl?ndischen Zeugnis müssen dies mit Angabe der Durchschnittsnote beim Regierungspr?sidium Stuttgart anerkennen lassen.

Zum Regierungspr?sidium Stuttgart


Ausl?ndische Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausl?ndischen Zeugnis müssen ihren Abschluss beim Studienkolleg Konstanz anerkennen lassen. Dort wird geprüft, ob die ausl?ndischen Nachweise mit einem deutschen Hochschulzugang vergleichbar sind und es wird eine deutsche Note errechnet. 

Zum Studienkolleg Konstanz (Bewerber aus dem Ausland)

Auswahlverfahren

Auswahlverfahren

Aufgrund der Tatsache, dass es jedes Semester mehr Bewerbungen als freie Studienpl?tze gibt, k?nnen nicht alle Bewerberinnen und Bewerber zum Studium zugelassen werden. Die Studienpl?tze werden daher nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben.

Die Auswahlverfahren sind je nach Richtung des Studienganges unterschiedlich:

Technische und betriebswirtschaftliche Studieng?nge

Details kannst Du der Auswahlsatzung Bachelor Technik und Wirtschaft (aktuellste Fassung am Ende dieser Seite) entnehmen.

Studieng?nge der Fakult?t SP

Details kannst Du der Auswahlsatzung Bachelor Soziales (aktuellste Fassung am Ende dieser Seite) entnehmen.


Der sog. Numerus Clausus (NC) steht immer erst nach Ende eines Vergabeverfahrens fest. Er gibt die Auswahlnote bzw. die Wartehalbjahre des letzten Ranglistenplatzes wieder, der zugelassen worden ist. Der NC ist somit abh?ngig von der Anzahl der Bewerber:innen, deren Auswahlnoten/Wartezeiten und der Zahl der zu vergebenden Studienpl?tze. ?ber den Numerus Clausus und Deine Chance, einen Studienplatz zu erhalten, ist daher für kommende Zulassungsverfahren leider keine Aussage m?glich.

Vergabeverfahren

Vergabeverfahren

Die zur Verfügung stehenden Studienpl?tze werden nach den Bestimmungen der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) vergeben:

1. Von den Zulassungszahlen werden zuerst abgezogen:

  • 5 % (mind. 1 Platz) für au?ergew?hnliche H?rtef?lle
  • 8 % (mind. 1 Platz) für ausl?ndische Bewerber:innen, die nicht Bildungsinl?nder oder Staatsangeh?rige der EU-Mitgliedsstaaten sind, und staatenlose Bewerber
  • 2 % (mind. 1 Platz) für Zweitstudienbewerber/innen (Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist ein Studium abgeschlossen haben)
  • 1 % (mind. 1 Platz) für Auswahl nach Ortsbindung im ?ffentlichen Interesse (betrifft nur Angeh?rige eines Olympiakaders, Perspektivkaders, Erg?nzungskaders, Teamsportkaders oder Nachwuchskaders 1 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes)

2. Die verbleibenden Studienpl?tze werden zun?chst an die nach der HZVO vorweg auszuw?hlenden Bewerber/innen vergeben.

3. Alle dann noch verfügbaren Studienpl?tze werden zu

  • 90 % nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens (s.o.)
  • 10 % nach Wartezeit vergeben.

Der sog. ?Numerus Clausus“ (NC) steht immer erst nach Ende eines Vergabeverfahrens fest. Er gibt die Auswahlnote bzw. die Wartehalbjahre des letzten Ranglistenplatzes wider, der zugelassen worden ist. Der NC ist somit abh?ngig von der Anzahl der Bewerber:innen, deren Auswahlnoten/Wartezeiten und der Zahl der zu vergebenden Studienpl?tze. ?ber den NC und Deine Chance, einen Studienplatz zu erhalten, ist daher für kommende Zulassungsverfahren leider keine Aussage m?glich.

H?rtefallantrag/Antrag auf Nachteilsausgleich

1. H?rtefallantrag

Ein H?rtefallantrag auf sofortige Zulassung zum Studium kann formlos gestellt werden, indem Du im Bewerbungsportal die entsprechende Angabe machst und ist mit

  • Begründung und
  • Nachweisen (z.B. fach?rztliches Gutachten)

sp?testens bis Bewerbungsschluss beim 老虎机游戏_老虎机游戏下载@denservice / Bewerbung und Zulassung einzureichen.

Ein au?ergew?hnlicher H?rtefall liegt nur dann vor, wenn in der Person der Bewerberin/des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder famili?re Gründe liegen, dass ihr/ihm auch bei Anlegung besonders strenger Ma?st?be nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.

Finanzielle Gründe oder Krankheit der Eltern sind keine ausreichende Begründung für einen H?rtefallantrag!

Ein H?rtefall kann in der Regel unter folgenden Voraussetzungen bejaht werden: 

Besondere gesundheitliche Umst?nde, die die sofortige Zulassung erfordern

  • Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden k?nnen.
  • Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle ?berbrückung der Wartezeit nicht m?glich ist
  • Beschr?nkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund k?rperlicher Behinderung; das angestrebte Studium l?sst eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten
  • Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine sinnvolle ?berbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht m?glich
  • K?rperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren T?tigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege
  • Beschr?nkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; aufgrund dieses Umstandes Hinderung an einer sinnvollen ?berbrückung der Wartezeit

Die gesundheitlichen Umst?nde sind durch ein fach?rztliches Gutachten nachzuweisen.

Im fach?rztlichen Gutachten muss zu den einzelnen Kriterien, die in der jeweils genannt sind, hinreichend Stellung genommen werden. Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsm?glichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es sollte auch für medizinische Laien nachvollziehbar sein. Als zus?tzliche Nachweise sind z. B. der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet. Das Gutachten muss durch einen Facharzt ausgestellt werden, der aufgrund seiner fachspezifischen Qualifikation in der Lage ist, das individuelle Krankheitsbild des Antragstellers zu beurteilen.

Besondere famili?re oder soziale Umst?nde, die die sofortige Zulassung erfordern

Zum Nachweis sind geeignete Unterlagen einzureichen.

Sp?taussiedlung

Sp?taussiedlung sowie im Herkunftsland die Aufnahme eines Studiums, das dem gew?hlten Studiengang entspricht (amtliche Bescheinigung über die Sp?taussiedlung und Bescheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines entsprechenden Studiums im Herkunftsland).

Frühere Zulassung konnte nicht angenommen werden

Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und Unm?glichkeit, sie aus nicht selbst zu vertretenden zwingenden Gründen (insbesondere Krankheit) in Anspruch nehmen zu k?nnen (Nachweis über den zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat, und früherer Zulassungsbescheid).

Für die Bewertung der Antr?ge werden die Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung analog angewandt. Sie sind im Internet unter Hochschulstart erh?ltlich.

2. Antr?gE auf Nachteilsausgleich

2.1 Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der HZB-Note

Es kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der HZB-Note beantragt werden. Hierbei sind entsprechende Nachweise vorzulegen; in der Regel ein Gutachten der besuchten Schule, aus dem sich unter anderem die nicht selbst zu vertretenden Umst?nde einer Leistungsbeeintr?chtigung nach Art und Dauer, deren Auswirkungen auf die Leistungen in den einzelnen Unterrichtsf?chern und die sich hieraus für die Hochschulzugangsberechtigung ergebende bessere Durchschnittsnote h?here Gesamtpunktzahl ergibt. Auf ein Schulgutachten kann nur verzichtet werden, wenn die Schule nicht in der Lage ist, es zu erstellen.

Beispiel: Ein Bewerber hat die Schule nur kurze Zeit besucht, so dass diese au?erstande ist, die Auswirkungen des Antragsgrundes zu beurteilen. In diesem Fall kommt das Gutachten einer sowohl p?dagogisch als auch psychologisch ausgebildeten sachverst?ndigen Person in Betracht, das der Bewerber/die Bewerberin sich auf eigene Kosten beschaffen müssen. Der Gutachter/Die Gutachterin muss sowohl eine p?dagogische Ausbildung (z. B. durch Ablegung beider Lehramtsprüfungen) als auch eine psychologische Ausbildung (z. B. als Diplompsychologin/Diplompsychologe) erfolgreich abgeschlossen haben.

Es sind auch alle Unterlagen beizufügen, auf die sich das Schulgutachten  (oder ggf. das Ersatzgutachten) stützt, z.B. fach?rztliche Gutachten und Zeugnisse. Werden zum Beispiel gesundheitliche Gründe angebracht, ist grunds?tzlich ein fach?rztliches Gutachten vorzulegen. In diesem Gutachten muss schlüssig nachgewiesen werden, dass gesundheitliche Umst?nde vorlagen, die die schulischen Leistungen beeintr?chtigt haben. Deswegen muss das fach?rztliche Gutachten nicht nur eine Diagnose beinhalten, sondern auch die Auswirkungen einer Erkrankung/Verletzung auf die schulische Ausbildung ausführlich und nachvollziehbar darstellen.

Einfache ?rztliche – auch fach?rztliche – Bescheinigungen und Atteste reichen nicht aus.

Im Falle einer Begründung des Antrags auf eine Schwangerschaft kann statt dem fach?rztlichen Gutachten auch eine ?rztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft oder die Geburtskunde des Kindes vorgelegt werden. Im Falle der Berufung auf eine Behinderung von 50 oder mehr Prozent kann statt des fach?rztlichen Gutachtens auch der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden.

Es sind auch andere Umst?nde denkbar, die zu einem Nachteilsausgleich führen k?nnen, insbesondere weitere besondere soziale Umst?nde, z.B. auch besondere wirtschaftliche Gründe. Hier sind zus?tzlich zum Schulgutachten oder Ersatzgutachten zum Nachweis geeignete Unterlagen einzureichen.

Auch k?nnen besondere famili?re Umst?nde zu einem Nachteilsausgleich führen. Geeignete Nachweise zus?tzlich zum Schul- oder Ersatzgutachten k?nnen hierbei sein:

  • Geburtsurkunden minderj?hriger Kinder
  • Sterbeurkunden der Eltern und Erkl?rung über damaligen Familienstand
  • Nachweis über Versorgung sehr naher Verwandter
  • Nachweis über mehrmaligen Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
  • sonstige zum Nachweis geeignete Unterlagen.

Des Weiteren kann die Zugeh?rigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Sportkader, wie z.B. Olympiakader, Perspektivkader, Erg?nzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes von mindestens einj?hriger ununterbrochener Dauer w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zu einem Nachteilsausgleich führen.

Dabei ist zus?tzlich zum Schul- oder Ersatzgutachten eine Bescheinigung des zust?ndigen Bundessportfachverbandes einzureichen.

Au?erdem k?nnen sonstige vergleichbare Umst?nde zu einem Nachteilsausgleich führen. Hierbei müssen zus?tzlich zum Schul- oder Ersatzgutachten zum Nachweis geeignete Unterlagen eingereicht werden.

2.2. Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Wartezeit

Im Rahmen des Antrags zum Nachteilsausgleich bei der Wartezeit werden Umst?nde, welche die Bewerberin/den Bewerber gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu einem früheren Zeitpunkt zu erreichen, berücksichtigt. Diese Umst?nde darf der/die Antragsteller/Antragstellerin jedoch nicht selbst zu vertreten haben. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen, z.B. ein fach?rztliches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Bewerberin/der Bewerber durch Krankheit l?ngere Zeit vom Schulunterricht abwesend war.

Auch hier gilt wie bei dem Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote, dass der Nachweis des Antragsgrunds (z.B. Krankheit) für eine Anerkennung des Antrages alleine nicht ausreicht. Deshalb muss die Bewerberin/der Bewerber zus?tzlich nachweisen, dass sich durch den belastenden Umstand der Erwerb der Studienberechtigung verz?gert hat.

Diesen Nachweis kann die Bewerberin/der Bewerber durch eine Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer der Verz?gerung beim Erwerb der Studienberechtigung sowie sonstige zum Nachweis des Verz?gerungsgrundes geeignete Belege führen.

Es sind auch alle Unterlagen beizufügen, auf die sich das Schulgutachten oder der Ersatznachweis stützt, z.B. fach?rztliche Gutachten und Zeugnisse.

Bei der Berufung auf gesundheitliche Umst?nde gilt für die medizinischen Unterlagen zum Nachweis das Entsprechende wie beim Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der HZB-Note.

Bei der Berufung auf andere besondere Umst?nde, wie weitere besondere soziale Umst?nde, besondere famili?re Umst?nde, sonstige vergleichbare Umst?nde oder der Zugeh?rigkeit zu einem A-, B-, C- oder D/C-Kader der Bundessportfachverb?nde von mindestens einj?hriger ununterbrochener Dauer w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung sind wie beim Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote entsprechende Nachweise einzureichen.

Für die Bewertung der Antr?ge werden die Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung analog angewandt. Sie sind im Internet unter Hochschulstart erh?ltlich.

Auswahl nach Ortsbindung im ?ffentlichen Interesse

Unter die Vorabquote fallen Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Perspektivkader, Erg?nzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angeh?ren. Die Zugeh?rigkeit zu einem dieser Kader muss durch eine Bescheinigung eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes nachgewiesen sein.

Vorwegauswahl

Vorwegauswahl

Bewerberinnen und Bewerber, die einen Dienst (Wehr-/Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, T?tigkeit als Entwicklungshelfer, freiwilliges Soziales oder ?kologisches Jahr, Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angeh?rigen) erfüllt haben, werden bei der Zulassung im Rahmen der Vorwegauswahl vorrangig berücksichtigt, wenn vor oder nach Beginn des Dienstes eine Zulassung beantragt und ausgesprochen wurde und diese wegen des Dienstes nicht angetreten werden konnte.

Um unter die Vorwegauswahl zu fallen, muss die Zulassung für denselben Studiengang erneut beantragt werden, ein Nachweis über den erbrachten Dienst (z.B. Dienstzeitbescheinigung, Familienmeldebescheinigung) und eine Kopie des Zulassungsbescheides sind beizufügen. Der Einberufungsbescheid gilt nicht als Nachweis über einen abgeleisteten Dienst. Die Vorwegauswahl ist nur eingeschr?nkt bis zum 2. Vergabeverfahren nach Dienstende m?glich.

Das Dienstende muss, bei einer Wiederbewerbung zum Sommersemester sp?testens der 28. Februar, zum Wintersemester sp?testens der 31. August sein.

Wartezeit

Wartezeit

Für die Auswahl nach Wartezeit sind die Wartehalbjahre ma?gebend. Jedes voll vergangene Halbjahr nach Abschluss Ihrer Hochschulzugangsberechtigung wird Dir automatisch als Wartehalbjahr angerechnet, wenn Du w?hrend dieser Zeit nicht bereits an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben warst.

Die h?chste anrechenbare Wartezeit betr?gt (ab dem Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2020/21) 7 Halbjahre.
 

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für die Datenerhebung im Bewerbungsverfahren

Die Pflichtangaben im Bewerbungsformular sind auf Grund der Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Vergabe von Studienpl?tzen in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen durch die Hochschulen (Hochschulvergabeverordnung) notwendig.

Die einzelnen Daten werden nach der Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerber/innen, 老虎机游戏_老虎机游戏下载@den und Prüfungskandidaten und Prüfungskandidatinnen für Verwaltungszwecke der Hochschulen in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Ziffer 1 des Landesdatenschutzgesetz erhoben.

老虎机游戏_老虎机游戏下载@hinweise für Studienbewerber/Innen, 老虎机游戏_老虎机游戏下载@de und Ehemalige

Obligatorische Beitr?ge

Verwaltungs- und 老虎机游戏_老虎机游戏下载@denwerksbeitr?ge

In der Regel sind für die Studieng?nge an der Hochschule Esslingen folgende Beitr?ge obligatorisch, die in jedem Semester rechtzeitig bezahlt werden müssen:

  • 老虎机游戏_老虎机游戏下载@denwerksbeitrag
  • 老虎机游戏_老虎机游戏下载@denschaftsbeitrag
  • Verwaltungskostenbeitrag

Details zu H?he und Bezahlung erh?ltst Du zu gegebener Zeit im Portal der Hochschule Esslingen.


Befreiung vom 老虎机游戏_老虎机游戏下载@denwerksbeitrag

Schwerbehinderte 老虎机游戏_老虎机游戏下载@de k?nnen anteilig vom 老虎机游戏_老虎机游戏下载@denwerksbeitrag befreit werden.

Wenn Du aufgrund Deiner Schwerbehinderteneigenschaft zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs berechtigt bist, wird Dir auf Antrag der Beitragsanteil zur Finanzierung des StudiTickets erstattet. Bitte bezahle bei der Einschreibung/Rückmeldung zun?chst den vollen 老虎机游戏_老虎机游戏下载@denwerksbeitrag und richte dann einen formlosen Antrag mit Kopie des Schwerbehindertenausweises an das 老虎机游戏_老虎机游戏下载@denwerk Stuttgart, Rosenbergstr. 18, 70174 Stuttgart.

Studiengebühren

Keine Studiengebühren

In Baden-Württemberg werden keine Studiengebühren erhoben

  • für deutsche 老虎机游戏_老虎机游戏下载@de
  • für 老虎机游戏_老虎机游戏下载@de, die die Staatsangeh?rigkeit eines Mitgliedstaates der Europ?ischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europ?ischen Wirtschaftsraum besitzen
  • für Internationale 老虎机游戏_老虎机游戏下载@de, die eine inl?ndische Hochschulzugangsberechtigung besitzen.

Zweitstudienbewerber

Für 老虎机游戏_老虎机游戏下载@de, die bereits ein grundst?ndiges Studium oder ein konsekutives Masterstudium absolviert haben, betr?gt die Gebühr 650 Euro pro Semester.


Ausl?ndische 老虎机游戏_老虎机游戏下载@de

Für 老虎机游戏_老虎机游戏下载@den, die nicht die Staatsangeh?rigkeit eines Mitgliedstaates der Europ?ischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europ?ischen Wirtschaftsraum besitzen, werden grunds?tzlich Studiengebühren f?llig. Die H?he der Gebühren für internationale 老虎机游戏_老虎机游戏下载@de bel?uft sich auf 1500 Euro pro Semester. Das Gesetz sieht jedoch einige wenige Ausnahmef?lle vor, in denen internationale 老虎机游戏_老虎机游戏下载@de nicht gebührenpflichtig sind. Erfüllst Du diese und weist uns dies rechtzeitig vor der Immatrikulation durch entsprechende Unterlagen nach, musst Du die Studiengebühr für internationale 老虎机游戏_老虎机游戏下载@de nicht bezahlen.

Antragsformular zur Befreiung von Studiengebühren

Formular zur Befreiung von der Studiengebührenfplicht

Bitte reiche zur Prüfung der Befreiungsm?glichkeit das Formular und die entsprechenden Nachweise bereits mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein. Diese müssen zum Bewerbungsschluss vorliegen.


Hinweis: Eine Befreiung w?hrend eines Urlaubssemesters, eines praktischen Pflicht-Studiensemesters und für 老虎机游戏_老虎机游戏下载@de mit Behinderung kann ggf. m?glich sein. Weitere Befreiungen aufgrund verschiedener Voraussetzungen sind in Ausnahmef?llen für internationale 老虎机游戏_老虎机游戏下载@de m?glich. Weitere Informationen findest Du beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

 

Zulassungs- und Auswahlverfahren

Die Zulassungs- und Auswahlverfahren der Hochschule Esslingen sind in den folgenden Satzungen geregelt:

apply

Interesse geweckt? Bewirb dich! für das Wintersemester 2024/2025