1. H?rtefallantrag
Ein H?rtefallantrag auf sofortige Zulassung zum Studium kann formlos gestellt werden, indem Du im Bewerbungsportal die entsprechende Angabe machst und ist mit
- Begründung und
- Nachweisen (z.B. fach?rztliches Gutachten)
sp?testens bis Bewerbungsschluss beim 老虎机游戏_老虎机游戏下载@denservice / Bewerbung und Zulassung einzureichen.
Ein au?ergew?hnlicher H?rtefall liegt nur dann vor, wenn in der Person der Bewerberin/des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder famili?re Gründe liegen, dass ihr/ihm auch bei Anlegung besonders strenger Ma?st?be nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.
Finanzielle Gründe oder Krankheit der Eltern sind keine ausreichende Begründung für einen H?rtefallantrag!
Ein H?rtefall kann in der Regel unter folgenden Voraussetzungen bejaht werden:
Besondere gesundheitliche Umst?nde, die die sofortige Zulassung erfordern
- Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden k?nnen.
- Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle ?berbrückung der Wartezeit nicht m?glich ist
- Beschr?nkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund k?rperlicher Behinderung; das angestrebte Studium l?sst eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten
- Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine sinnvolle ?berbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht m?glich
- K?rperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren T?tigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege
- Beschr?nkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; aufgrund dieses Umstandes Hinderung an einer sinnvollen ?berbrückung der Wartezeit
Die gesundheitlichen Umst?nde sind durch ein fach?rztliches Gutachten nachzuweisen.
Im fach?rztlichen Gutachten muss zu den einzelnen Kriterien, die in der jeweils genannt sind, hinreichend Stellung genommen werden. Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsm?glichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es sollte auch für medizinische Laien nachvollziehbar sein. Als zus?tzliche Nachweise sind z. B. der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet. Das Gutachten muss durch einen Facharzt ausgestellt werden, der aufgrund seiner fachspezifischen Qualifikation in der Lage ist, das individuelle Krankheitsbild des Antragstellers zu beurteilen.
Besondere famili?re oder soziale Umst?nde, die die sofortige Zulassung erfordern
Zum Nachweis sind geeignete Unterlagen einzureichen.
Sp?taussiedlung
Sp?taussiedlung sowie im Herkunftsland die Aufnahme eines Studiums, das dem gew?hlten Studiengang entspricht (amtliche Bescheinigung über die Sp?taussiedlung und Bescheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines entsprechenden Studiums im Herkunftsland).
Frühere Zulassung konnte nicht angenommen werden
Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und Unm?glichkeit, sie aus nicht selbst zu vertretenden zwingenden Gründen (insbesondere Krankheit) in Anspruch nehmen zu k?nnen (Nachweis über den zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat, und früherer Zulassungsbescheid).
Für die Bewertung der Antr?ge werden die Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung analog angewandt. Sie sind im Internet unter Hochschulstart erh?ltlich.
2. Antr?gE auf Nachteilsausgleich
2.1 Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der HZB-Note
Es kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der HZB-Note beantragt werden. Hierbei sind entsprechende Nachweise vorzulegen; in der Regel ein Gutachten der besuchten Schule, aus dem sich unter anderem die nicht selbst zu vertretenden Umst?nde einer Leistungsbeeintr?chtigung nach Art und Dauer, deren Auswirkungen auf die Leistungen in den einzelnen Unterrichtsf?chern und die sich hieraus für die Hochschulzugangsberechtigung ergebende bessere Durchschnittsnote h?here Gesamtpunktzahl ergibt. Auf ein Schulgutachten kann nur verzichtet werden, wenn die Schule nicht in der Lage ist, es zu erstellen.
Beispiel: Ein Bewerber hat die Schule nur kurze Zeit besucht, so dass diese au?erstande ist, die Auswirkungen des Antragsgrundes zu beurteilen. In diesem Fall kommt das Gutachten einer sowohl p?dagogisch als auch psychologisch ausgebildeten sachverst?ndigen Person in Betracht, das der Bewerber/die Bewerberin sich auf eigene Kosten beschaffen müssen. Der Gutachter/Die Gutachterin muss sowohl eine p?dagogische Ausbildung (z. B. durch Ablegung beider Lehramtsprüfungen) als auch eine psychologische Ausbildung (z. B. als Diplompsychologin/Diplompsychologe) erfolgreich abgeschlossen haben.
Es sind auch alle Unterlagen beizufügen, auf die sich das Schulgutachten (oder ggf. das Ersatzgutachten) stützt, z.B. fach?rztliche Gutachten und Zeugnisse. Werden zum Beispiel gesundheitliche Gründe angebracht, ist grunds?tzlich ein fach?rztliches Gutachten vorzulegen. In diesem Gutachten muss schlüssig nachgewiesen werden, dass gesundheitliche Umst?nde vorlagen, die die schulischen Leistungen beeintr?chtigt haben. Deswegen muss das fach?rztliche Gutachten nicht nur eine Diagnose beinhalten, sondern auch die Auswirkungen einer Erkrankung/Verletzung auf die schulische Ausbildung ausführlich und nachvollziehbar darstellen.
Einfache ?rztliche – auch fach?rztliche – Bescheinigungen und Atteste reichen nicht aus.
Im Falle einer Begründung des Antrags auf eine Schwangerschaft kann statt dem fach?rztlichen Gutachten auch eine ?rztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft oder die Geburtskunde des Kindes vorgelegt werden. Im Falle der Berufung auf eine Behinderung von 50 oder mehr Prozent kann statt des fach?rztlichen Gutachtens auch der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden.
Es sind auch andere Umst?nde denkbar, die zu einem Nachteilsausgleich führen k?nnen, insbesondere weitere besondere soziale Umst?nde, z.B. auch besondere wirtschaftliche Gründe. Hier sind zus?tzlich zum Schulgutachten oder Ersatzgutachten zum Nachweis geeignete Unterlagen einzureichen.
Auch k?nnen besondere famili?re Umst?nde zu einem Nachteilsausgleich führen. Geeignete Nachweise zus?tzlich zum Schul- oder Ersatzgutachten k?nnen hierbei sein:
- Geburtsurkunden minderj?hriger Kinder
- Sterbeurkunden der Eltern und Erkl?rung über damaligen Familienstand
- Nachweis über Versorgung sehr naher Verwandter
- Nachweis über mehrmaligen Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
- sonstige zum Nachweis geeignete Unterlagen.
Des Weiteren kann die Zugeh?rigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Sportkader, wie z.B. Olympiakader, Perspektivkader, Erg?nzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes von mindestens einj?hriger ununterbrochener Dauer w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zu einem Nachteilsausgleich führen.
Dabei ist zus?tzlich zum Schul- oder Ersatzgutachten eine Bescheinigung des zust?ndigen Bundessportfachverbandes einzureichen.
Au?erdem k?nnen sonstige vergleichbare Umst?nde zu einem Nachteilsausgleich führen. Hierbei müssen zus?tzlich zum Schul- oder Ersatzgutachten zum Nachweis geeignete Unterlagen eingereicht werden.
2.2. Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Wartezeit
Im Rahmen des Antrags zum Nachteilsausgleich bei der Wartezeit werden Umst?nde, welche die Bewerberin/den Bewerber gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu einem früheren Zeitpunkt zu erreichen, berücksichtigt. Diese Umst?nde darf der/die Antragsteller/Antragstellerin jedoch nicht selbst zu vertreten haben. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen, z.B. ein fach?rztliches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Bewerberin/der Bewerber durch Krankheit l?ngere Zeit vom Schulunterricht abwesend war.
Auch hier gilt wie bei dem Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote, dass der Nachweis des Antragsgrunds (z.B. Krankheit) für eine Anerkennung des Antrages alleine nicht ausreicht. Deshalb muss die Bewerberin/der Bewerber zus?tzlich nachweisen, dass sich durch den belastenden Umstand der Erwerb der Studienberechtigung verz?gert hat.
Diesen Nachweis kann die Bewerberin/der Bewerber durch eine Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer der Verz?gerung beim Erwerb der Studienberechtigung sowie sonstige zum Nachweis des Verz?gerungsgrundes geeignete Belege führen.
Es sind auch alle Unterlagen beizufügen, auf die sich das Schulgutachten oder der Ersatznachweis stützt, z.B. fach?rztliche Gutachten und Zeugnisse.
Bei der Berufung auf gesundheitliche Umst?nde gilt für die medizinischen Unterlagen zum Nachweis das Entsprechende wie beim Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der HZB-Note.
Bei der Berufung auf andere besondere Umst?nde, wie weitere besondere soziale Umst?nde, besondere famili?re Umst?nde, sonstige vergleichbare Umst?nde oder der Zugeh?rigkeit zu einem A-, B-, C- oder D/C-Kader der Bundessportfachverb?nde von mindestens einj?hriger ununterbrochener Dauer w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung sind wie beim Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote entsprechende Nachweise einzureichen.
Für die Bewertung der Antr?ge werden die Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung analog angewandt. Sie sind im Internet unter Hochschulstart erh?ltlich.