Stornierung der Einschreibung Wenn Du den Studienplatz (noch) nicht annehmen m?chtest

Du kannst Deine Einschreibung bis zum Tag vor der Einführungsveranstaltung stornieren. Du erh?ltst dann alle bezahlten Gebühren rückerstattet.

Bitte sende uns diese Antr?ge zusammen mit Deinem 老虎机游戏_老虎机游戏下载@denausweis zurück:
Stornierung des Studienplatzes
Antrag auf Rückerstattung der Gebühren

Hinweis: Wenn Du Deine Einschreibung ab dem Tag der Einführungsveranstaltung rückg?ngig machen m?chtest, musst Du Dich exmatrikulieren lassen, da die Stornierung nicht mehr m?glich ist.

Solltest Du Dein Zulassungsangebot bereits angenommen haben, aber noch nicht endgültig eingeschrieben sein, dann genügt für die Stornierung eine formlose Mitteilung per E-Mail an den 老虎机游戏_老虎机游戏下载@denservice, dass Du die Studienplatzannahme stornieren m?chtest.

Kein Interesse am Studienplatz mehr

Wenn Du die Zulassung nicht annehmen m?chtest, weil Du Dich schon an einer anderen Hochschule immatrikuliert hast, teile uns dies bitte über HEonline mit. Im Portal klickst Du dafür auf ?Studienplatzangebot ablehnen“. Wenn Du uns keine Rückmeldung zum Zulassungsangebot gibst, wird der Studienplatz anderweitig vergeben, sobald die Einschreibefrist verstrichen ist.


Nichtannahme wegen Wehr- oder Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr etc. (Vorwegauswahl)

Solltest Du wegen

  • derzeitiger oder künftiger Ableistung eines Dienstes (Wehr-/Zivildienst),
  • einer T?tigkeit als Entwicklungshelfer/in,
  • eines freiwilligen sozialen oder ?kologischen Jahres oder
  • der Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder Pflege einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der Angeh?rigen

den Studienplatz nicht annehmen k?nnen, darfst Du Dich nicht einschreiben. Eine Absage des Studienplatzes Deinerseits ist nicht erforderlich.

Nach Ende Deiner Dienstzeit beziehungsweise T?tigkeit kannst Du Dich einfach neu bewerben. Bitte bewahre daher den Zulassungsbescheid für eine sp?tere Wiederbewerbung sorgf?ltig auf. Nach Dienstende hast Du Anspruch auf ein sehr gutes Auswahlkriterium: die VorwegauswahlBitte führe Deine Wiederbewerbung rechtzeitig durch. 

Deinem Wiederbewerbungsantrag füge bitte bei:

  • eine Kopie des Zulassungsbescheides, sowie
  • eine Kopie der Wehr-/Zivildienstbescheinigung (Beginn/Ende) oder eine Bescheinigung über die T?tigkeit als Entwicklungshelfer/in oder eines freiwilligen sozialen oder ?kologischen Jahres oder einen Nachweis über die Betreuung eines Kindes oder pflegebedürftigen Angeh?rigen nach § 14 Abs. 1 Ziff. 4 der Hochschulvergabeverordnung für Baden-Württemberg (HVVO).

Um unter die Vorwegauswahl zu fallen, muss das Dienstende zu einem Wintersemester auf 31. August, zu einem Sommersemester auf 28./29. Februar best?tigt sein.

Beachte bitte, dass wir nur Hauptantr?ge von Bewerberinnen und Bewerbern bei der Vorwegauswahl von Studienpl?tzen berücksichtigen k?nnen, die bereits w?hrend dem obigen Dienst eine Zulassung für denselben Studiengang erhalten hatten und das Studium nicht aufnehmen konnten. Die Vorwegauswahl ist bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Dienstende m?glich.


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