Eine elektronische Rechnung im Sinne des E-Government-Gesetz Baden-W¨¹rttemberg (ERechVOBW) ist jedes Dokument, mit dem eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird, wenn es in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, ¨¹bermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung des Dokuments erm?glicht.
Elektronischer, zentraler Rechnungseingang
Ab dem 01.01.2022 ist die Hochschule Esslingen als ?ffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, bei einem Betrag ab 1.000€ netto ausschlie?lich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) in den zugelassenen Rechnungsformaten (nach EN 16931, z.B. XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0) zu akzeptieren.
Gerne k?nnen Sie der Hochschule Esslingen auch Rechnungen unter 1.000€ als E-Rechnung zukommen lassen.
Auftragnehmer, die eine elektronische Rechnung an die Hochschule Esslingen stellen, beachten bitte folgendes:
- Senden Sie die E-Rechnung per E-Mail an: e-rechnung[at]hs-esslingen.de
- Es werden ausschlie?lich die genannten Rechnungsformate in ihrer aktuellen Version angenommen
- senden Sie Rechnungen und Gutschriften jeweils nur einmal per E-Mail
- eine E-Mail darf nur eine Rechnung / Gutschrift enthalten
- Rechnungen d¨¹rfen nicht im E-Mail-Text enthalten sein, sondern nur als Anhang der E-Mail
- Im Betreff der E-Mail sowie in der Rechnung muss unsere Bestellnummer und die namentliche Erw?hnung des Bestellers enthalten sein. Es kann die Rechnungsnummer enthalten sein.
Erg?nzend zur Rechnung k?nnen die rechnungsbegr¨¹ndenden Unterlagen in folgenden Formaten beigelegt werden:
- PDF-Dokumente
- Bilder (PNG, JPG)
- Textdateien (CSV)
- Excel-Tabellendokumente (XLSX)
- OpenDocument-Tabellendokumente (ODS)
Hinweis: Die Hochschule beteiligt sich nicht am zentralen Rechnungseingangs-Portal des Landes Baden-W¨¹rttemberg (ZRE), weshalb keine Leitweg-ID ben?tigt wird. Bitte senden Sie Ihre Rechnungen ausschlie?lich an die oben genannte E-Mailadresse.
H?ufig gestellte Fragen
Die folgende Zusammenstellung beantwortet die h?ufig gestellten Fragen zum Thema E-Rechnung.
Was ist unter einer elektronischen Rechnung zu verstehen?
Welche elektronischen Rechnungsformate werden akzeptiert?
Neben dem von der deutschen Verwaltung entwickelten Standard XRechnung akzeptiert der Rechnungseingang der Hochschule Esslingen auch andere strukturierte Rechnungsformate, sofern auch sie konform zur Norm EN 16931 sind.
Rechnungen, die keine strukturierten Rechnungsdaten aufweisen, werden nicht akzeptiert (z.B. PDF-Format). Das PDF-Format wird nur akzeptiert, wenn es einen maschinenlesbaren Anhang hat (z.B.ZUGFeRD ab Version 2.0).
Weitere Informationen zu den Standardformaten finden Sie hier:
Werden Rechnungssteller verpflichtet, elektronische Rechnungen einzureichen?
Rechnungssteller sind ab dem 01.01.2022 verpflichtet, ab einem Betrag von 1.000€ netto eine elektronische Rechnung einzureichen. Diese Betragsgrenze ist gesetzlich festgelegt und entf?llt am 31.12.2025.
K?nnen Rechnungen im PDF-Format ¨¹bermittelt werden?
Bei Rechnungen ¨¹ber 1.000€ ist dies nicht m?glich.
Bitte beachten Sie die Antwort zur Frage ?Welche elektronischen Rechnungsformate werden akzeptiert?¡°
Wird eine Leitweg-ID ben?tigt, wie es beim Zentralen Rechnungseingang Baden-W¨¹rttemberg (ZRE) erforderlich ist?
Die Hochschule Esslingen nutzt als zentralen Rechnungseingang ausschlie?lich die oben genannte E-Mail-Adresse. Da die Rechnung direkt im Posteingang der Hochschule Esslingen eingeht, ist keine Leitweg-ID erforderlich.
Wie m¨¹ssen elektronische Rechnungen aufbewahrt werden?
Elektronische Rechnungen sind in dem Format aufzubewahren, wie sie empfangen wurden, vgl. die Grunds?tze zur ordnungsm??igen F¨¹hrung und Aufbewahrung von B¨¹chern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Ein Ausdruck der Visualisierung gen¨¹gt nicht.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte anZahlstelle_es[at]hs-esslingen.de .
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