Schul- und Betriebspraxis im Studium Ingenieurp?dagogik

?bersicht

Der Erwerb praktischer Berufserfahrungen ist ein wichtiger Bestandteil des Studiums. Durch Praktika und ein praktisches Studiensemester erlangen Sie ingenieurfachliche Betriebspraxis sowie Schulpraxis. Die nachfolgende Aufstellung verdeutlicht die Zeiten schul- und betriebspraktischer T?tigkeit, die verpflichtend vor und w?hrend des Bachelor-Studiums Ingenieurp?dagogik, w?hrend des Master-Studiums Berufsp?dagogik/Ingenieurwissenschaften und vor der Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für die Laufbahn im h?heren Schuldienst an beruflichen Schulen geleistet und nachgewiesen werden müssen.

Pflicht-Praktika des Bachelor-Studium / Master-Studium:

  • 12 Wochen Vorpraktikum (Bachelor-Studium)
  • 3 Wochen Schulpraktikum nach dem 4. Semester (Bachelor-Studium)
  • 3 Wochen Schulpraktikum nach dem 6. Semester (Bachelor-Studium)
  • 20 Wochen Praxissemester, 5. Semester (Bachelor-Studium)
  • 4 Wochen Schulpraktikum (Master-Studium)

  • 42 Wochen gesamt

ACHTUNG:
Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des h?heren Schuldienstes an beruflichen Schulen (Referendariat) sind mindestens 52 Wochen nachgewiesene Betriebspraxis erforderlich (siehe Nachweis Betriebspraxis für das Referendariat).

Vorpraktikum

Für die Bachelor-Studieng?nge Ingenieurp?dagogik ist die Ableistung eines Vorpraktikums Pflicht. Das Vorpraktikum dient dem Erwerb praktischer Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten, muss eine Dauer von 12 Wochen umfassen und ist eine Zugangsvoraussetzung zum Studium. Es sollte in der Regel vor Studienbeginn geleistet werden. In Ausnahmef?llen kann es in den ersten Studiensemestern nachgeholt werden. Da die Regelungen hierzu bei den fünf IP-Studieng?ngen uneinheitlich ist, erkundigen sie sich beim Zulassungsamt, wie die Regelung bei dem von Ihnen angestrebten Studiengang aussieht.
Ein Vorpraktikumsplatz ist von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zu suchen. Das Vorpraktikum kann in jeder Firma bzw. geeigneten Einrichtung durchgeführt werden, welche die Ausbildungsziele und -inhalte gem?? den Vorgaben des Regierungspr?sidiums und des jeweiligen Studienganges vermitteln kann. Bei eventuellen Unklarheiten fragen Sie das Zulassungsamt der Hochschule Esslingen oder die Leitung des Studiengangs Ingenieurp?dagogik.

Anerkennung von Leistungen als Vorpraktikum

Das Vorpraktikum wird Bewerberinnen und Bewerbern teilweise oder komplett erlassen, die

  • den Besuch eines Technischen Gymnasiums nachweisen k?nnen
  • den Besuch einer Technischen Fachoberschule nachweisen k?nnen
  • den Besuch einer 1- oder 2-j?hrige Berufsfachschule gewerblich-technische Richtung nachweisen k?nnen
  • eine facheinschl?gige Lehre absolviert haben

Bereits geleistete Vorpraktika in anderen Studieng?ngen und an anderen Hochschulen k?nnen anerkannt werden, sofern sie die für den angestrebten Studiengang gültigen Kriterien erfüllen. Der Umfang der Anerkennung erfolgt stets in Absprache mit dem Zulassungsamt.

Praktikumsnachweis und Zulassung
Sie müssen den Praktikumsnachweis oder Antr?ge auf Anerkennung des Vorpraktikums mit allen erforderlichen Nachweisen nach der Zulassung beim 老虎机游戏_老虎机游戏下载@densekretariat einreichen.
Dem Zulassungsamt ist eine Best?tigung der Praxisstelle über das geleistete Praktikum in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlage eines Vertrages ist nicht ausreichend. Aus der Best?tigung muss hervorgehen:

  • Art und Inhalt der T?tigkeiten
  • Zeitliche und inhaltliche Zuordnung der T?tigkeiten zu Kernbereich und Wahlbereich (siehe Vorgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport)
  • Beginn und Ende der Praktikantent?tigkeit
  • Fehlzeiten bzw. Bescheinigung, dass keine Fehlzeiten entstanden sind

Die Best?tigung muss bis Vorlesungsbeginn der Hochschule vorliegen. Für die Einschreibung ben?tigen Sie allerdings einen aktuellen vorl?ufigen Nachweis. Ohne diesen Nachweis erlischt die bereits ausgesprochene Zulassung.

Praktisches Studiensemester

Downloads
Praktikumsrichtlinien Ingenieurp?dagogik
Registrierung Praxisstelle (Nachweis für IP)
Vertraulichkeitsvereinbarung Praxisstelle
T?tigkeitsnachweis für das Praktische Studiensemester

Das praktische Studiensemester ist ein Pflichtpraktikum gem?? SPO §4 und muss eine Dauer von mindestens 100 Pr?senztagen (20 Wochen) umfassen. Es findet in der Regel im 5. Studiensemester statt. Eine Abweichung davon bedarf der Absprache mit der Praktikantenamtsleitung ingpaed[at]hs-esslingen.de der Ingenieurp?dagogik.

Bitte entnehmen Sie die Details zur Anmeldung und Durchführung des Praktischen Studiensemesters sowie den Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsleistungen) dem Dokument "Praktikumsrichtlinien Ingenieurp?dagogik", das Sie als Download auf dieser Seite finden.

Praktikantenamtsvertreter nach 老虎机游戏_老虎机游戏下载@n
Esslingen Stadtmitte: Prof. Dr. rer. net. Andreas Narr
Esslingen Flandernstra?e: ingpaed[at]hs-esslingen.de
G?ppingen: Prof. Dr.-Ing. Ulrich Braunmiller

Nachweis Betriebspraxis für das Referendariat

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des h?heren Schuldienstes an beruflichen Schulen (Referendariat) sind mindestens 52 Wochen nachgewiesene Betriebspraxis erforderlich.Die Pflichtpraktika aus Bachelorstudium Ingenieurp?dagogik und Masterstudium Berufsp?dagogik/Ingenieurwissenschaften ergeben nur 42 Wochen:

12 Wochen Vorpraktikum (Bachelor-Studium)
3 Wochen Schulpraktikum nach dem 4. Semester (Bachelor-Studium)
3 Wochen Schulpraktikum nach dem 6. Semester (Bachelor-Studium)
20 Wochen Praxissemester, 5. Semester (Bachelor-Studium)
4 Wochen Schulpraktikum (Master-Studium)

Die Praxiszeit des Bachelor-Abschlusssemesters z?hlt nicht.
Daraus ergibt sich also eine Lücke von 10 Wochen Betriebspraxis, die folglich zus?tzlich geleistet werden muss. M?glichkeiten dazu sind zum Beispiel ein verl?ngertes Vorpraktikum oder Praktika w?hrend der Semesterferien. Die geltenden Vorgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Bitte informieren Sie sich hierzu über die Webpage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

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