? Techniker
? Fachwirt
? Betriebswirt (IHK)
? Verwaltungsbetriebswirt (VWA)
? Betriebswirt (VWA)
? Fachkrankenschwester/-pfleger (Fortbildungen nach § 19 Landespflegegesetz)
Mit Deiner Aufstiegsfortbildung kannst Du Dich bei uns für alle Studieng?nge bewerben.
Für Deine Bewerbung ben?tigst Du als Ersatz für die schulische Hochschulzugangsberechtigung lediglich ein Abschlusszeugnis Deiner Fortbildung und einen Nachweis über ein studienfachliches Beratungsgespr?ch
Bei der Beratung soll Dir aufgezeigt werden, was Dich im Studium erwartet, welche Voraussetzungen Du mitbringen solltest (z.B. Mathematikkenntnisse, Physikkenntnisse etc.) und welche Vorbereitungsm?glichkeiten es gibt. Au?erdem ist Raum für Deine eigenen Fragen.
Das Gespr?ch wird in keiner Form bewertet und hat keinen Einfluss auf eine eventuelle Zulassung zum Studium.
Bitte denke daran, dass der Nachweis über das Beratungsgespr?ch fristgem?? vor Bewerbungsschluss vorliegen muss. Setze Dich deshalb bei einer Bewerbung zum Sommersemester m?glichst bis zum 1.Dezember und bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 1. Juni mit dem 老虎机游戏_老虎机游戏下载@denservice / Bewerbung und Zulassung in Verbindung.
Anfrage Studienfachliches Beratungsgespr?ch
BEWERBUNGSVERFAHREN
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um sich für einen Bachelor-Studiengang zu bewerben, gilt für Sie das Bewerbungsverfahren wie bei schulisch Qualifizierten mit Hochschulzugangsberechtigung.