Anerkennung Regelung für die Planung und Anerkennung von Kursen und F?chern im Ausland

Kursplanung:

Nach m?glichen Kursen für Ihr Auslandssemester recherchieren Sie auf der Homepage Ihrer Wunsch-Hochschule im Ausland. Die entsprechenden Kursformulare finden Sie hier im Intranet (rechts, grauer Kasten "Downloads"). In der Datenbank MoveON finden Sie alle der Fakult?t WT zugeordneten Partnerhochschulen sowie Hochschulen, an die Sie als Free Mover gehen k?nnen.

In unserer Datenbank werden alle Kurse dargestellt, die bisher im Ausland bestanden und in den Studieng?ngen TBB, TAB und IMM der Hochschule Esslingen anerkannt wurden. Diese ?bersichten der bisher anerkannten Kurse sind eine gute Orientierung, stellen jedoch keine Garantie auf Anerkennung dar, da sich Kursinhalte von Semester zu Semester ?ndern k?nnen.
Bezüglich der aktuell angebotenen Kurse informieren Sie sich bitte rechtzeitig an den jeweiligen Hochschulen im Ausland.
 

Datenbank bisher anerkannte Kurse im Ausland.

 

Die wichtigsten Regeln zur Anerkennung:

  • Im Ausland erreichte Noten werden angerechnet.
  • Ein Fach, das an der HE bereits belegt und geprüft wurde, darf im Ausland nicht noch einmal belegt und geprüft werden. Genauso gilt, dass ein Fach, welches an der HE nicht bestanden wurde, auch nicht im Ausland belegt und geprüft werden darf.
  • F?cher im Ausland, die als WPF oder Vertiefung an einer ausl?ndischen Hochschule anerkannt werden sollen, dürfen keinem Pflichtfach im Studienverlauf entsprechen.

 

1:1 Anerkennung von F?chern im Ausland

Bei der Auswahl der F?cher und einer gewünschten 1:1 Anerkennung ist darauf zu achten, dass F?cher im Ausland dasselbe Niveau wie die F?cher an der HE haben (?bereinstimmung Lehrinhalte, Semesterstufe ab dem 4. Semester, Leistungsnachweise). Es müssen mindestens 12 Credits im Learning Agreement geplant und mindestens eine Prüfung bestanden werden.

Wahlpflichtfach oder Vertiefung an ausl?ndischer Hochschule erbracht

Wird ein Fach gew?hlt, das keine genaue Entsprechung an der HE  hat, kann "WPF an ausl?ndischer Hochschule erbracht" oder "Vertiefung an ausl?ndischer Hochschule erbracht" gew?hlt werden - dafür z?hlen die entsprechenden ECTS. Der Titel des Faches an der ausl?ndischen Hochschule erscheint in diesem Fall jedoch nicht im Zeugnis, sondern als "WPF an ausl?ndischer Hochschule erbracht" oder "Vertiefung an ausl?ndischer Hochschule erbracht" .

Bedingung ist, dass das Fach an der ausl?ndischen HS, das Sie sich als WPF oder Vertiefung anerkennen lassen wollen, an der HE kein Pflichtfach ist. Ebenso wird empfohlen, F?cher im Ausland ab dem 4. Semester für die Anerkennung zu w?hlen. Inhaltlich soll es klar dem Bereich BWL beziehungsweise VWL zuzuordnen sein. Eine Ausnahme stellen technische F?cher dar -  diese k?nnen nach Prüfung auch aus dem Grundstudium an der ausl?ndischen Hochschule gew?hlt werden. Für die Anerkennung von Vertiefungsf?chern sind Sie nicht an den Vertiefungskatalog der HE gebunden. Kurse an der Partnerhochschule, die gebündelt für die Anerkennung einer Vertiefung gelten sollen, k?nnen voneinander thematisch unabh?ngig sein. Im Studiengang DBB müssen Kurse, die als Vertiefung anerkannt werden sollen, einen Datenschwerpunkt haben (beispielsweise KI, Data Science, Digitalisation, Digital Factory, E-Commerce).

Sie haben prinzipiell die M?glichkeit und Flexibilit?t alle Credits in den Bereichen Vertiefung und Wahlpflichtf?cher im Ausland zu erreichen. Hier findet die oben beschriebene Regelung Anwendung.

Mehrere F?cher an der ausl?ndischen Hochschule gebündelt k?nnen bei TBB ab StuPO 5.0 im Vertiefungsbereich 1 und 2 mit jeweils 10 ECTS anerkannt werden. Auch hier findet die oben beschriebene Regelung Anwendung.

Anerkennung als Zusatzfach

Sie k?nnen Vorlesungen w?hlen und bei bestandener Prüfung, diese als Zusatzfach anerkennen lassen. Die ECTS für die Vorlesung im Ausland k?nnen nicht angerechnet werden.

Es müssen alle F?cher in die Kursplanung eingetragen werden, auch die, die Sie sich nicht anerkennen lassen wollen. Die deutsche Bezeichnung in diesem Fall ist "Zusatzfach".

Kursanerkennung:

Die verbindliche Anerkennung Ihrer Studienleistungen erfolgt nach Prüfung Ihres Formulares auf Kursanerkennung (au?erhalb Europas) beziehungsweise nach Prüfung Ihres Online Learning Agreements (OLA, innerhalb Europas). Nach Rückkehr aus Ihrem Auslandsaufenthalt senden Sie das Formular, zusammen mit dem Zeugnis von der ausl?ndischen Hochschule, direkt an Christiane H?ger-Riedel.

Nach Prüfung der belegten Kurse und der Anerkennung erfolgt die Unterschrift von Frau H?ger-Riedel. Das Formular wird zusammen mit dem Zeugnis durch Frau H?ger-Riedel an das Prüfungsamt geschickt.

Dringend empfohlen wird der Besuch der regelm??ig stattfindenden Informationsveranstaltungen zu Auslandsaufenthalten des International Center und der Infosessions Ihrer Fakult?t Wirtschaft und Technik.

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